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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 3 · XI R 30/05

    Mitunternehmeranteil, Veräußerung, Tarifbegünstigung, Sonderbetriebsvermögen, Wesentliche Betriebsgrundlage, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Streitig ist, ob die vom Kl. vorgenommenen Veräußerungen von Bruchteilen seines Mitunternehmeranteils an einer Steuerberatungssozietät steuerbegünstigt sind, obwohl vorhandenes Sonderbetriebsvermögen -das dritte Obergeschoss der Kanzlei- nicht quotal mitveräußert wurde. Gehört dieses Sonderbetriebsvermögen zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen?
    Besteht aufgrund der Verschärfung der Rechtsprechung hinsichtlich der Behandlung von Gebäuden im Rahmen wesentlicher Betriebsgrundlagen ein Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO 1977?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 30/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 12.5.2005 3 K 4773/01 EFG 2005, 1537

    Normen: EStG § 18 Abs 3, EStG § 34, AO § 176 Abs 1 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 14.02.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger