Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf: Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfre sein, und: Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem „Biberschaden“ als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Darlehens- und Zinsforderung im Konzern (BFH 19.2.20, I R 19/17)

     

    • Nullbescheid ‒ Klagebefugnis ‒ Berücksichtigung verlusterhöhender Besteuerungsgrundlagen ‒ Bindungswirkung ‒ Altersentlastungsbetrag (BFH 30.6.20, IX R 3/19)

     

    • Lohnzufluss bei Teilnahme an einem Firmenfitness-Programm (BFH 7.7.20, VI R 14/18)

     

    • Einheitsbewertung indifferenter Räume (BFH 26.8.20, II R 6/19)

     

    • Kein Veranlagungswahlrecht für Lohneinkünfte eines beschränkt steuerpflichtigen US-Amerikaners (BFH 3.9.20, I R 80/16)

     

    • Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (BFH 10.9.20, IV R 6/18)

     

    • Klagebefugnis der Personengesellschaft in allein den ausgeschiedenen Gesellschafter persönlich angehenden Fragen ‒ Keine Buchwertfortführung bei unentgeltlicher Übertragung des Mitunternehmeranteils und zeitgleicher Veräußerung funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens an Dritte (BFH 10.9.20, V R 14/18)

     

    • Zum Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (BFH 23.9.20, XI R 34/19)

     

    • Keine Berücksichtigung von Aufwendungen in Zusammenhang mit einem „Biberschaden“ als außergewöhnliche Belastungen i. S. d. § 33 EStG (BFH 1.10.20, VI R 42/18)
    Quelle: ID 47045151