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  • 22.08.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 28/22

    Betriebsaufgabe, Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterdarlehen, Teilwertabschreibung, Negatives Kapitalkonto

    Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr

    Führte die Einstellung des Restaurantbetriebs im Streitfall zur Betriebsaufgabe und damit zur Auflösung des negativen Kapitalkontos der Kommanditistin, oder war im Hinblick auf die Absicht, ein Catering und Eventmanagement zu betreiben, von einer Fortführung auszugehen? Führt eine Betriebsaufgabe stets zum Wegfall des Korrespondenzprinzips, so dass danach eine Teilwertberichtigung des Gesellschafterdarlehens im Sonderbetriebsvermögen in Betracht kommt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 28/22

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15a Abs 3, EStG § 16 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 12.06.2025, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger