21.05.2025 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 Abs 1 S 1 · IV R 23/22
Gewerbesteuerpflicht, Beginn der Tätigkeit, Veräußerungsabsicht, Personengesellschaft
Letzte Änderung: 21. Mai 2025, 16:56 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr
Beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (hier: Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) bereits dann, wenn ihre (mehrheitlich beteiligte) Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies wirtschaftlich betrachtet der Veräußerung des einzigen Objekts der Gesellschaft gleichkommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 23/22
Normen: GewStG § 2 Abs 1 S 1, GewStG § 10a, AO § 39 Abs 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 20.02.2025, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung