21.05.2025 · Erledigtes Verfahren · FGO § 47 Abs 1 S 2 · VII R 21/22
Branntweinsteuer, Erlass, Billigkeitsmaßnahmen, Klageantrag, Klageänderung, Klagefrist, Auslegung
Letzte Änderung: 21. Mai 2025, 16:56 Uhr, Aufgenommen: 20. September 2022, 16:50 Uhr
Erhebung von Branntweinsteuer bzw. deren Erlass nach § 163 Abs 1 S 1 AO -
Wurde der selbstständige Hilfsantrag erst nach Ablauf der Klagefrist im Rahmen der Klagebegründung verfristet gestellt?
Rechtsschutzgewährende Auslegung einer durch einen Prozessbevollmächtigten mit einem Klageantrag (u.a. ... Branntweinsteuerbescheid ... in Form der Einspruchsentscheidung ... aufzuheben) versehenen Klageschrift und der als Anlage beigefügten Einspruchsentscheidung, wobei sich die Einspruchsentscheidung sowohl auf den Steuerbescheid als auch auf den ablehnenden Antrag nach § 163 AO bezieht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 21/22
Normen: FGO § 47 Abs 1 S 2, FGO § 67, AO § 163 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.01.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung