19.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · XI R 58/04
Freiberufler, Gewerbebetrieb, Abgrenzung, Liebhaberei, Betriebsausgabe
Letzte Änderung: 19. März 2007, 13:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Gehören die Einnahmen, die ein selbständig tätiger Arzt für Allgemeinmedizin mit dem Betreiben eines "Gästehauses", (Durchführung von Heilfastenkuren, Meditation und Yogakurse sowie Beherbergung der Teilnehmer) erzielt, zu seinen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit als Arzt oder handelt es sich um einen eigenständigen Gewerbebetrieb? Falls ein Gewerbebetrieb vorliegt, sind die Verluste aus dem Betrieb des "Gästehauses" wegen fehlender Gewinnerzielungsabsicht steuerlich nicht zu berücksichtigen? Können im Fall der Liebhaberei Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Errichtung des Gästehauses als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 58/04
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 4.12.2003 VII 3/2000
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 2, EStG § 2 Abs 1, EStG § 4 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2006, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger