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  • 27.02.2025 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 2a · II R 16/22

    Grunderwerbsteuer, Mittelbare Beteiligung, Personengesellschaft, Anteilserwerb, Anzeigepflicht

    Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr

    Hat die Übertragung einer mittelbaren Beteiligung an einer grundstückshaltenden Personengesellschaft überhaupt zivilrechtlich wirksam stattgefunden?
    Führt dieser Vorgang, im Falle der zivilrechtlich wirksamen Übertragung, als Beteiligungskettenverlängerung bei gleichbleibendem wirtschaftlich Letztberechtigtem zu einem Anteilserwerb i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG?
    Steht § 16 Abs. 5 GrEStG im vorliegenden Fall bei Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückerwerbs nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 16/22

    Normen: GrEStG § 1 Abs 2a, GrEStG § 16 Abs 5, GrEStG § 16 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.08.2024, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger