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  • 20.01.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a · XI R 5/22

    Umsatzsteuer, Steuersatz, Ermäßigung, Einheitliche Leistung

    Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2022, 11:56 Uhr

    Ist bei einer einheitlichen komplexen Leistung, die aus verschiedenen Leistungselementen besteht, von denen wiederum zumindest ein Element nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, ein genereller Ausschluss der Steuersatzermäßigung anzunehmen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 5/22

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a

    Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung