20.01.2023 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a · XI R 5/22
Umsatzsteuer, Steuersatz, Ermäßigung, Einheitliche Leistung
Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2022, 11:56 Uhr
Ist bei einer einheitlichen komplexen Leistung, die aus verschiedenen Leistungselementen besteht, von denen wiederum zumindest ein Element nicht der Steuersatzermäßigung unterliegt, ein genereller Ausschluss der Steuersatzermäßigung anzunehmen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 5/22
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung