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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG (BFH 27.4.22, II R 9/20)

     

    • Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen (BFH 21.4.22, V R 2/22 [V R 6/18])

     

    • Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen (BFH 12.4.22, VI R 2/20)

     

    • Keine Kapitalertragsteuerpflicht einer im Rückwirkungszeitraum beschlossenen und vollzogenen „offenen Gewinnausschüttung“ in Einbringungsfällen (BFH 12.4.22, VIII R 35/19)

     

    • Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG anlässlich des Übergangs zu einer neuen Tätigkeit ‒ Einstellung des „bisherigen“ (originär gewerblichen) Betriebs trotz Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem „neuen“ (vermögensverwaltenden) Betrieb (BFH 10.2.22, IV R 6/19)

     

    • Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL (BFH 15.12.21, XI R 3/20)
    Quelle: ID 48479047