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  • 23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 6/22

    Darlehen, Widerruf, Zinsen, Vergleich, Aufrechnung, Zufluss

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2022, 11:56 Uhr

    Handelt es sich bei der Zahlung einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? Ist die Leistung der Klägerin im Streitfall aufgrund einer Aufrechnungserklärung bereits vor dem Streitjahr zugeflossen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 6/22

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 32d Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 1, BGB § 357, BGB § 387

    Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger