Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Rückabwicklung von Baukrediten

    Vergleichsbeträge sind nur teilweise einkommensteuerpflichtig

    | Das FG Köln (14.8.19, 14 K 719/19; Rev. BFH VIII R 30/19, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die aufgrund eines Vergleichs durch eine Bank zurückgezahlten Zinsen keine einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig ist danach jedoch der Teil der Rückzahlung, der auf den Nutzungsersatz entfällt. |

     

    Im Streitfall hatten die Kläger wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung den Baukredit für ihr Eigenheim widerrufen. Aufgrund eines Vergleichs zahlte die Bank den Klägern für alle aus dem Widerruf entstehenden gegenseitigen Ansprüche einen Betrag in Höhe von 4.225 EUR. Zusätzlich behandelte die Bank den Betrag als steuerpflichtigen Kapitalertrag, führte die Kapitalertragsteuer ab und stellte hierfür eine Steuerbescheinigung aus. Das FA ging von einer Bindungswirkung dieser Steuerbescheinigung aus und unterwarf den gesamten Betrag der Besteuerung. Das FG folgte dem nur zum Teil. Insbesondere entfalte die falsch ausgestellte Steuerbescheinigung keine Bindungswirkung für die Einkommensteuer.

     

    PRAXISTIPP | Man darf gespannt sein, wie sich der BFH hinsichtlich dieser sehr praxisrelevanten Rechtsfragen positioniert. Bis zur Entscheidung durch den BFH sollten betroffene Steuerbescheide in verfahrensrechtlich geeigneter Form offen gehalten werden.

     
    Quelle: ID 46309172