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  • 09.01.2025 · Erledigtes Verfahren · KStG § 5 Abs 1 Nr 9 · V R 36/21

    Gemeinnützigkeit, Verfassung, Verfassungsschutzbericht, Extremismus, Körperschaftsteuerbefreiung

    Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:12 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2022, 09:43 Uhr

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer in Verfassungsschutzberichten aufgeführten Körperschaft:
    1. Unterfällt auch eine "extremistisch beeinflusste" Organisation der Norm des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO?
    2. Kann der in § 51 Abs. 3 Satz 2 AO verwendete Begriff "extremistisch" in verfassungskonformer Weise als "verfassungsfeindlich" in dem Sinne ausgelegt werden, dass die Organisation nach den Ausführungen des jeweiligen Verfassungsschutzberichts Bestrebungen i.S. des § 4 BVerfSchG fördert?
    3. Bestehen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfG (1 BvR 1106/08) Bedenken gegen die materielle Verfassungsmäßigkeit des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO, als hiernach der Begriff "extremistisch" mangels Bestimmbarkeit nicht geeignet ist, um einem Bürger die Verbreitung bestimmter Meinungen zu verbieten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 36/21

    Normen: KStG § 5 Abs 1 Nr 9, AO § 51 Abs 3 S 2, BVerfSchG § 4

    Erledigt durch: Urteil vom 05.09.2024, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger