21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · X R 28/06
Gewinnermittlung, Wahlrecht, Gewerbebetrieb, Freiberufliche Tätigkeit
Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist der gewerbliche Gewinn aus einer Tätigkeit als Generalübernehmer (schlüsselfertige Sanierung eines Altbaus) nach § 4 Abs. 1 EStG oder nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln? Mögliche Änderung des Wahlrechts der Gewinnermittlungsart, wenn der Kläger zunächst in seine nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten freiberuflichen Einkünfte als Ingenieur auch die aus der Tätigkeit als Generalübernehmer einbezog, diese aber nach einer Außenprüfung den gewerblichen Einkünften zugeordnet wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 28/06
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.4.2006 10 K 6416/02 EFG 2006, 1146
Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, EStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung