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  • 19.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 1 · X R 22/06

    Fünftelregelung, Außerordentliche Einkünfte, Ausgleichszahlung, Handelsvertreter, Verfassung

    Letzte Änderung: 19. April 2007, 13:03 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Verfassungswidrige Besteuerung der im Streitjahr 2000 erfolgten Ausgleichszahlung an einen selbständigen Versicherungsvertreter nach § 89b HGB: Verstößt die Einbeziehung der Ausgleichszahlung nach § 89b HGB in die sog. Fünftelregelung des § 34 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 und eine hierzu fehlende Übergangsregelung gegen das Rückwirkungsverbot, das Rechtsstaatsprinzip sowie gegen die Art. 12 und 14 GG? Besteht ein schutzwürdiges Vertrauen in die bisherige jahrzehntelange Besteuerung mit dem halben Steuersatz?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 22/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 26.1.2006 8 K 2472/03 E EFG 2006, 1441

    Normen: EStG § 34 Abs 1, StEntlG 1999/2000/2002, HGB § 89b, GG Art 12 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 06.12.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger