19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2 Abs 4 · X R 15/06
Sonderausgabe, Verrechnung, Außerordentliche Einkünfte, Tarifbegünstigung
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Mögliche Verrechnung (von fiktiv) überschießenden beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben mit dem nach § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu versteuernden Einkommen: Sind bei vorhandenen ordentlichen und außerordentlichen Einkünften Sonderausgaben ausschließlich vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (§ 2 Abs. 4 EStG) oder sind sie bei der Berechnung der Einkommensteuer nur den ordentlichen Einkünften zuzurechnen, bis der Grundfreibetrag erreicht ist, so dass die verbleibenden (überschießenden) Sonderausgaben noch bei den außerordentlichen Einkünften berücksichtigt werden können?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 15/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 19.1.2006 3 K 5188/02 E EFG 2006, 627
Normen: EStG § 2 Abs 4, EStG § 10, EStG § 34 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 02.09.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger