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  • 21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 S 1 · VII R 19/21

    Abrechnungsbescheid, Vorauszahlungsbescheid, Säumniszuschlag, Fälligkeit

    Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr

    Erzeugt ein Vorauszahlungsbescheid aufgrund der Vorschriften des § 37 AO nur eine Fälligkeit für quartalsweise Steuervorauszahlungen eines einzigen Steuerjahres oder auch für folgende Steuerjahre? Ist eine wirksame Rechtsgrundlage für die Fälligkeit einer Vorauszahlung festzustellen, wodurch eine Säumnis entsteht? Verstößt § 240 AO gegen das Übermaßverbot und ist deshalb verfassungswidrig und nichtig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 19/21

    Normen: AO § 218 Abs 2 S 1, AO § 240, AO § 37, FGO § 68

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: X R 30/21

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger