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  • 23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 3 Nr 2a · X R 9/06

    Vorwegabzug, Kürzung, Geringfügige Beschäftigung, Zukunftssicherung

    Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:22 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kürzung des Vorwegabzugs bei geringfügiger Beschäftigung: Stellen die im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlten Beiträge Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG dar, die bei Steuerpflicht dieser Einkünfte wegen anderer positiver Einkünfte auch dann zu einer Kürzung des Vorwegabzugs führen, wenn der Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit nicht verzichtet hat und keinen eigenen Anspruch erwirbt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 9/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 5.1.2006 1 K 1114/02 EFG 2006, 560

    Normen: EStG § 10 Abs 3 Nr 2a, EStG § 3 Nr 62

    Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2006, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung