23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · StromStG § 2a Abs 2 · VII R 14/21
Steuerentlastung, Stromsteuer, Unternehmen, Ungleichbehandlung
Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr
Versagung der Steuerentlastung für Unternehmen in Schwierigkeiten:
1. Liegt bei der Versagung einer Steuerentlastung nach § 9b StromStG eine Ungleichbehandlung und damit ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG vor, wenn gemäß der Beurteilung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 die "harten" Kriterien der AGVO zwar erfüllt sind, sich das Unternehmen tatsächlich jedoch nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet?
2. Lässt die Regelung von § 2a Abs. 1 Satz 1 StromStG und Art. 2 Nr. 18 Buchst. b AGVO Spielraum für eine einschränkende Auslegung eines Unternehmens in Schwierigkeiten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 14/21
Normen: StromStG § 2a Abs 2, StromStG § 9b
Erledigt durch: Urteil vom 07.10.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger