23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a · X R 30/05
Schlichte Änderung, Antrag, Hinreichende Bestimmtheit
Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Ist ein innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gestellter Antrag auf schlichte Änderung eines Steuerbescheides hinreichend konkretisiert, wenn die Herabsetzung der Steuer auf Null begehrt wird oder muss der Antrag durch Benennung der angegriffenen Besteuerungsgrundlagen inhaltlich insoweit konkretisiert sein, dass für das FA zu erkennen ist, inwieweit der Steuerbescheid für fehlerhaft gehalten wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 30/05
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 18.7.2005 12 K 50/04 EFG 2006, 312
Normen: AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2a
Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2006, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung