21.02.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 · XI R 12/21
Ermäßigter Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle, Lieferung, Sonstige Leistung, Einheitliche Leistung
Letzte Änderung: 21. Februar 2022, 10:43 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2021, 08:45 Uhr
Besteuerung der Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr an Ort und StelleUnterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr in mit Sitzgelegenheiten ausgestatteten Bäckereien mit eigenem Café bzw. in Backfilialen im Vorkassenbereich von Supermärkten dem ermäßigten Steuersatz oder handelt es sich um eine Dienstleistung, die dem Regelsteuersatz unterliegt?
Das Verfahren XI R 25/19 ruhte durch Beschluss vom 29.04.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-703/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 12/21
Normen: UStG § 12 Abs 2, UStG § 12 Abs 1, UStG § 3 Abs 1, UStG § 3 Abs 9
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 15.09.2021
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger