09.01.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 4/21
Grundstück, Ausland, Verdeckte Gewinnausschüttung, Nutzungsrecht, Kapitalverkehrsfreiheit
Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:12 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2021, 08:45 Uhr
Genügt für die Annahme einer vGA bereits die jederzeitige Möglichkeit zur unentgeltlichen Nutzung der im EU-Ausland (hier: Spanien) belegenen Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft durch deren in Deutschland ansässige Gesellschafter ohne Rücksicht auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung? Gilt dies selbst dann, wenn die jeweils nur kurzfristigen Aufenthalte nur die beabsichtigte Veräußerung der Immobilie fördern sollten? Liegt in der Annahme einer vGA ein Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 4/21
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, AEUV Art 63
Erledigt durch: Urteil vom 01.10.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger