22.09.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 2 · X R 28/05
Rückstellung, Garantie, Vertragsstrafe, Prozesskosten, Bilanzberichtigung, Verfassung
Letzte Änderung: 22. September 2010, 11:25 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Anerkennung einer Rückstellung eines Grundstückshändlers für Gewährleistungen, Vertragsstrafen und Prozesskosten im Wege der Bilanzberichtigung. War zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung absehbar, dass mit erheblichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen der Käuferin eines Mietwohngrundstücks zu rechnen war, weil mangels finanzieller Mittel die vertraglich vereinbarte termingerechte und mängelfreie Übergabe des Objekts nicht möglich war? Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 4a EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 28/05
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 27.10.2004 6 K 6434/02
Normen: EStG § 4 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 5 Abs 4a, HGB § 249 Abs 1 S 1, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger