26.08.2021 · Anhängiges Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst d · XI R 4/21
Ermäßigter Steuersatz, Schausteller
Letzte Änderung: 26. August 2021, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Besteuerung von Umsätzen eines FreizeitparksUnterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für einen Freizeitpark dem ermäßigten Steuersatz?
Das Verfahren ruht durch Beschluss vom 06.04.2021 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-406/20.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 4/21
Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 7 Buchst d, UStDV § 30, EGRL 112/2006 Art 98
Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger