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  • 20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 48 Abs 2 · VII R 61/20

    Abrechnungsbescheid, Einfuhrabgaben, Insolvenz, Vertretung

    Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen:1. Darf über die Frage des Wiederauflebens einer Abgabenforderung in Form eines Abrechnungsbescheids entschieden werden?2. Lebt ein Anspruch nach § 144 Abs. 1 InsO nur dann wieder auf, wenn ein Anfechtungsanspruch rechtlich bestanden hat?3. Ist ein Schuldbeitritt und damit eine Anfechtung durch einen Insolvenzverwalter bei Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschulden generell ausgeschlossen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 61/20

    Normen: AO § 48 Abs 2, AO § 218 Abs 2, InsO § 129, InsO § 131, InsO § 144 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.12.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger