Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 2 · II R 35/20

    Grunderwerbsteuer, Leichtfertige Steuerverkürzung, Sorgfaltspflicht, Festsetzungsverjährung

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2021, 18:24 Uhr

    Sorgfaltspflichten eines Kaufmanns:Treffen im Rahmen der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der leichtfertigen Steuerverkürzung nach §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 378 AO den Kaufmann höhere Sorgfaltspflichten als andere Steuerpflichtige, wenn die steuerbegründenden Rechtsgeschäfte nicht zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 35/20

    Normen: AO § 169 Abs 2, AO § 378

    Erledigt durch: Urteil vom 16.05.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger