20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 25/20
Einnahmeüberschussrechnung, Umsatzsteuervorauszahlung, Fälligkeit, Abfluss, Fristverlängerung
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr
Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 25/20
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 2 S 2, UStDV § 46
Erledigt durch: Urteil vom 21.06.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger