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  • 20.10.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · VIII R 25/20

    Einnahmeüberschussrechnung, Umsatzsteuervorauszahlung, Fälligkeit, Abfluss, Fristverlängerung

    Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr

    Ist die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für den Monat Dezember bei Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung auch dann im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit als Betriebsausgabe zu berücksichtigen, wenn sie zwar innerhalb von zehn Tagen nach dem Jahreswechsel geleistet wurde, aber aufgrund einer dem Unternehmer gewährten Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen erst später fällig war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 25/20

    Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 11 Abs 2 S 2, UStDV § 46

    Erledigt durch: Urteil vom 21.06.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger