Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Zu- und Abflussprinzip

    Bedeutung des Fälligkeitszeitpunkts einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe

    | Das FG Düsseldorf (9.12.19, 3 K 2040/18 E; Rev. BFH VIII R 1/20 ; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass der Fälligkeitszeitpunkt einer regelmäßig wiederkehrenden Ausgabe für deren zeitliche Zuordnung unerheblich ist. |

     

    Im Streitfall begehrte ein Unternehmer, der seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte, den Abzug der am 6.1.16 gezahlten Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2015 als Betriebsausgabe im Jahr 2015. Wegen einer Dauerfristverlängerung war die Vorauszahlung erst am 10.2.16 fällig gewesen. Nach Auffassung des FG sind die Voraussetzungen für eine vom Zahlungszeitpunkt abweichende Zurechnung der Umsatzsteuervorauszahlung nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gegeben. Dem stehe nicht entgegen, dass der Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung außerhalb des „kurzen“ Zeitraums des § 11 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 11 Abs. 1 S. 2 EStG liege. Denn nach dem Gesetzeswortlaut sei der Fälligkeitszeitpunkt für die zeitliche Zuordnung unerheblich.

     

    PRAXISTIPP | Mit seiner Entscheidung hat das FG ausdrücklich der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur widersprochen. Der Ausgang des Revisionsverfahrens bleibt abzuwarten. Der X. Senat des BFH hat die Frage nach dem Fälligkeitserfordernis innerhalb des Zehn-Tages-Zeitraums zuletzt ausdrücklich dahinstehen lassen (vgl. BFH 27.6.18, X R 44/16 und X R 2/17). Die weitere Rechtsentwicklung sollte hier zur Vermeidung von Steuerschäden sorgfältig verfolgt werden.

     
    Quelle: ID 46403228