21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 50/04
Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Nachhaltigkeit, Veräußerungsabsicht, Einheitlicher Gewerbebetrieb
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Hat der Kläger aus der Errichtung eines Einkaufsmarktes auf eigenem Grund und Boden und der anschließenden Veräußerung des Gesamtobjekts Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel erzielt oder fehlt es an einer nachhaltigen Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG sowie einer bauträgerähnlichen Betätigung? Mangelnde Sachaufklärung und Verletzung rechtlichen Gehörs?
2. Bildet ggf. der gewerbliche Grundstückshandel (vgl. 1.) und eine ausgeübte Maklertätigkeit einen einheitlichen Gewerbebetrieb?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 50/04
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 25.11.2004 IV 1221/04 EFG 2005, 1062
Normen: EStG § 15 Abs 2, GewStG § 2 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger