21.07.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 2 · X R 49/04
Grundstückshandel, Vermögensverwaltung, Nachhaltigkeit, Veräußerungsabsicht
Letzte Änderung: 21. Juli 2008, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Hat der Kläger aus der Errichtung eines Einkaufsmarktes auf eigenem Grund und Boden und der anschließenden Veräußerung des Gesamtobjekts Einkünfte aus gewerblichem Grundstückshandel erzielt oder fehlt es an einer nachhaltigen Tätigkeit i.S. des § 15 Abs. 2 EStG sowie einer bauträgerähnlichen Betätigung? Mangelnde Sachaufklärung und Verletzung rechtlichen Gehörs?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 49/04
Vorinstanz: Thüringer Finanzgericht 25.11.2004 IV 415/02
Normen: EStG § 15 Abs 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger