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  • 28.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 4 S 2 · X R 42/04

    Ansparabschreibung, Auflösung, Veräußerungsgewinn, Laufender Gewinn

    Letzte Änderung: 28. März 2007, 18:55 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Ist der bei der veräußerungsbedingten Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG entstehende Gewinn dem (tarifbegünstigten) Veräußerungsgewinn oder dem laufenden Gewinn zuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 42/04

    Vorinstanz: Finanzgericht München 19.4.2004 13 K 5543/00 EFG 2005, 274

    Normen: EStG § 7g Abs 4 S 2, EStG § 4a, EStG § 16 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2006, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger