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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 237 · X R 24/04

    Aussetzungszinsen, Zahlungsverjährung, Erlass, Ermessen

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides über Aussetzungszinsen: Ist der Zinsbescheid aufzuheben weil der zugrunde liegende AdV-Bescheid nicht wirksam bekannt gegeben wurde und daher Zahlungsverjährung eingetreten ist? Sind hilfsweise die festgesetzten Aussetzungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen, weil den Nachzahlungen für diese Veranlagungszeiträume (vor In-Kraft-Treten des § 233a AO 1977) ein Erstattungsanspruch eines anderen Veranlagungszeitraums gegenüber stand, der bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen ist (Verrechnungsstundung)? Verfahrensmängel des FG (mangelnde Sachaufklärung, Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, Verletzung rechtlichen Gehörs)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 24/04

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 27.1.2004 13 K 1697/02

    Normen: AO § 237, AO § 122 Abs 2, AO § 232, FGO § 102, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Beschluss vom 29.05.2007 (Erledigung der Hauptsache).

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger