23.02.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10e Abs 5a · X R 20/04
Verfassung, Wohneigentumsförderung, Einkunftsgrenze, Sonderausgabenhöchstbetrag
Letzte Änderung: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Verfassungsmäßigkeit des § 10e Abs. 5a EStG. Ist das alleinige Abstellen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Berücksichtigung der Zahl der (im Streitfall sechs) unterhaltspflichtigen Kinder und die starre Festlegung einer Obergrenze verfassungswidrig?
2. Verfassungswidrigkeit des Sonderausgaben-Höchstbetrags. Unangemessene Benachteiligung von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit sowie Familien mit mehreren Kindern?
Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 1/06 ausgesetzt (Vorlagebeschluss vom 14. Dezember 2005)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 20/04
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 6.3.2003 9 K 2173/00
Normen: EStG § 10e Abs 5a, EStG § 10 Abs 3, GG Art 6 Abs 1, GG Art 20 Abs 1
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 26.11.2008.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger