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  • 20.07.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1a · V R 18/20

    Geschäftsveräußerung im Ganzen, Sauenhaltung, Ackerfläche, Verpachtung, Stall, Wesentliche Betriebsgrundlage, Vorsteuerabzug

    Letzte Änderung: 20. Juli 2021, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2020, 09:45 Uhr

    Stellt die Veräußerung eines Sauenbestands ohne landwirtschaftliche Flächen unter gleichzeitiger Verpachtung der für die Sauenhaltung erforderlichen Ställe eine Veräußerung des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs und damit eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 18/20

    Normen: UStG § 1 Abs 1a, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, EGRL 112/2006 Art 19

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger