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  • 29.10.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 33/01

    Sonderausgabe, Leibrente, Ertragsanteil, Zinsen

    Letzte Änderung: 29. Oktober 2010, 11:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kann der Ertragsanteil einer im Zusammenhang mit der Übertragung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses vereinbarten privaten Veräußerungsleibrente nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, weil er als Zinsanteil dem Verbot des privaten Schuldzinsenabzugs unterliegt (BFH-Urteil X R 91/89 v. 25.11.1992, BStBl II 1996, 666) oder kann der Ertragsanteil einer Leibrente weder wirtschaftlich noch rechtlich Schuldzinsen gleich gestellt werden?
    Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 3/02 ausgesetzt (Vorlagebeschluss vom 14. November 2001)

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 33/01

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 21.11.2000 8 K 7310/99 EFG 2001, 680

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12

    Erledigt durch: Urteil vom 18.05.2010, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung