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  • 21.09.2020 · Anhängiges Verfahren · AStG § 1 · I R 40/19

    Außensteuerrecht, Hinzurechnung, Darlehenszinsen, Verzicht, Verdeckte Einlage, Gewerbeertrag, Kürzung

    Letzte Änderung: 21. September 2020, 12:45 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2020, 10:44 Uhr

    1. Führt der Verzicht auf Darlehenszinsen gegenüber einer ausländischen Tochter- bzw. Schwestergesellschaft zu einer verdeckten Einlage bzw. zu einer Hinzurechnung nach § 1 AStG?2. Ist bei einer Hinzurechnung nach § 1 AStG der Gewerbeertrag der Klägerin entsprechend § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen?3. Das Verfahren I R 14/16 war durch Beschluss vom 5. April 2017 bis zum Abschluss des beim EuGH anhängigen Verfahrens C-382/16 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 40/19

    Normen: AStG § 1, GewStG § 9 Nr 3 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.11.2019, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger