23.11.2021 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 2 · IX R 29/19
Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, Verjährung, Teilverjährung, Verlustfeststellung
Letzte Änderung: 23. November 2021, 15:51 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2020, 08:15 Uhr
1. Zur Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der nachträglich weit nach Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist Einkünfte aus Kapitalvermögen nacherklärt, die vom Finanzamt insoweit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO unter Zugrundelegung der zehnjährigen Festsetzungsfrist einkommenserhöhend in Bescheidform berücksichtigt wurden, zugleich auch die erstmalige Verlustfeststellung von in diesem Zusammenhang erstmals erklärten § 23 EStG-Verluste, die sich im Festsetzungsverfahren wegen der Verlustbeschränkung nach § 23 Abs. 3 EStG nicht auf die Besteuerungsgrundlagen auswirken, für sich nach § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG beanspruchen kann?2. Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO im konkreten Fall?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 29/19
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 2, AO § 181 Abs 1 S 1, EStG § 10d Abs 4 S 4, EStG § 10d Abs 4 S 5, EStG § 23 Abs 3 S 8
Erledigt durch: Urteil vom 28.07.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger