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  • 09.07.2020 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 110 · C-169/20

    Gebrauchtfahrzeuge, Zulassungssteuer, Umweltkomponente, Portugal

    Letzte Änderung: 9. Juli 2020, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 9. Juli 2020, 12:03 Uhr

    Klage der Kommission gegen Portugal, eingereicht am 23.04.2020, mit dem Antrag,

    - festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 110 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstoßen hat, dass sie bei der Berechnung des Werts der in das Hoheitsgebiet der Portugiesischen Republik eingeführten, in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeuge im Rahmen der Berechnung der Zulassungssteuer die Umweltkomponente nicht abgewertet habe;

    - der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-169/20

    Normen: AEUV Art 110

    Rechtsmittel: Klage