21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 48/06
Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei, Totalüberschussprognose
Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Kann bei einer auf Dauer angelegten Fremdvermietung einer Ferienwohnung entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer (30 Jahre umfassenden) Totalgewinnprognose überprüft und widerlegt werden, wenn die Einnahmen und Werbungskosten in einem krassen Missverhältnis stehen und demzufolge ein Totalüberschuss im Prognosezeitraum nicht zu erwirtschaften ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 48/06
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 18.9.2006 13 K 21/04 EFG 2007, 124
Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6
Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger