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  • 23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c · II R 29/19

    Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Wirtschaftliche Einheit

    Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2020, 15:30 Uhr

    Umfang des Familienheims für Zwecke der Erbschaftsteuerbefreiung - Umfang der Wirtschaftlichen Einheit:Ist Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für ein Familienwohnheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG, dass es sich um ein bebautes Grundstück handelt?Kann zur wirtschaftlichen Einheit "Familienheim" auch ein Garten gehören, der in einheitlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Familienheim steht, aber eine andere Flurnummer trägt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 29/19

    Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, BewG § 2

    Erledigt durch: Urteil vom 23.02.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger