20.04.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 40/19
Unterhalt, Angehörige, Ausland, Aufenthaltsstatus, Außergewöhnliche Belastung, Duldung, Gleichbehandlungsgrundsatz
Letzte Änderung: 20. April 2022, 18:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr
Können Unterhaltsaufwendungen an nicht gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (hier: im Haushalt aufgenommene Schwester mit Ehemann und Kind) im Rahmen des § 33 EStG geltend gemacht werden, da § 33a EStG die Anwendung von § 33 EStG nur dann ausschließt, wenn Aufwendungen für den Unterhalt einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person geltend gemacht werden? - Ist eine freiwillig nach § 68 AufenthG begründete Unterhaltsverpflichtung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung i.S. des § 33a EStG gleichzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 40/19
Normen: EStG § 33, EStG § 33a, AufenthG § 68, GG Art 3 Abs 1, AufenthG § 23
Erledigt durch: Urteil vom 02.12.2021, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung