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  • 31.03.2021 · Nachricht · Einkommensteuer

    Verrechnung der erhaltenen Ausbildungshilfen mit negativen sonstigen Einkünften

    Umstritten ist, ob Ausbildungshilfen aus öffentlichen Kassen wie etwa das BAföG mit einem negativen Saldo übriger Einkünfte und Bezüge des Kindes verrechnet werden können. Das FG Rheinland-Pfalz (13.2.20, 6 K 1753/19; Rev. BFH VI R 45/20, Einspruchsmuster ) hat sich aktuell für die Verrechnungsmöglichkeit ausgesprochen.