31.03.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Verrechnung der erhaltenen Ausbildungshilfen mit negativen sonstigen Einkünften
| Umstritten ist, ob Ausbildungshilfen aus öffentlichen Kassen wie etwa das BAföG mit einem negativen Saldo übriger Einkünfte und Bezüge des Kindes verrechnet werden können. Das FG Rheinland-Pfalz (13.2.20, 6 K 1753/19; Rev. BFH VI R 45/20, Einspruchsmuster ) hat sich aktuell für die Verrechnungsmöglichkeit ausgesprochen. |
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