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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 2 Abs 1 · IX R 22/06

    Anschaffung, Wirtschaftliches Eigentum, Scheinbestandteil, Eigentumsübergang

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Anschaffung einer gebrauchten Wohnung - Hat der Kläger mit Kaufvertrag vom März 2000 das Eigentum an dem Grund und Boden und dem aufstehenden - von ihm seit 1967 als Pächter/Mieter genutzten, in einer Kleingartenkolonie gelegenen - Wohngebäude erworben oder handelt es sich bei dem Wohngebäude um einen Scheinbestandteil i.S. von § 95 BGB, mit der Folge, dass der Kläger bereits seit 1967 Eigentümer des Wohngebäudes war und mit Vertrag vom März 2000 nur noch den zugehörigen Grund und Boden erworben hat, so dass kein eigenheimzulagenbegünstigter Erwerb einer Wohnung i.S. des § 2 EigZulG vorliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 22/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin 30.9.2005 9 K 9174/02 EFG 2006, 1135

    Normen: EigZulG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.05.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung