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  • 21.06.2021 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 12 S 2 · V R 41/19

    Steuerfreiheit, Vermietung, Stellplatz, Nebenleistung, Vorsteuerberichtigung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2020, 10:15 Uhr

    1. Ist die Vermietung der Stellplätze umsatzsteuerpflichtig oder teilt die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung?
    2. War das FA berechtigt, Vorsteuerbeträge, die auf die an Wohnungsmieter überlassenen Stellplätze entfielen, nach § 15a UStG zu berichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 41/19

    Normen: UStG § 4 Nr 12 S 2, UStG § 15a

    Erledigt durch: Urteil vom 10.12.2020, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung