20.05.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 · VI R 13/20
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vorweggenommene Werbungskosten, Pilot, Verkehrsflugzeugführer, Ausbildungsdienstverhältnis
Letzte Änderung: 20. Mai 2020, 17:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
1. Liegt den als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Aufwendungen für die erstmalige Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer ein die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen begründendes Ausbildungsdienstverhältnis i.S. des § 12 Nr. 5 EStG zugrunde?2. Ist die steuerliche Rückwirkung des § 9 Abs. 6 und des § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungskonform?3. Verstößt die streitige Nichtanerkennung der Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten wegen Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips gegen die Verfassung?
Im Verfahren VI R 72/13 erging am 17. Juli 2014 ein Vorlagebeschluss an das BVerfG (Az. 2 BvL 27/14). Das Verfahren VI R 72/13 war durch Beschluss vom 17. Juli 2014 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 13/20
Normen: EStG § 19, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, EStG § 52 Abs 23d, EStG § 52 Abs 30a, BeitrRLUmsG Art 2, BeitrRLUmsG Art 25 Abs 4
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger