21.07.2020 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 5/20
Ausbildungsdienstverhältnis, Ausbildungskosten, Pilot, Vertrag, Vorweggenommene Werbungskosten, Arbeitslohn
Letzte Änderung: 21. Juli 2020, 10:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2020, 12:00 Uhr
Begründet ein Schulungsvertrag über die Schulung zum Flugzeugführer ein (Ausbildungs-) Dienstverhältnis i.S. des § 1 LStDV, so dass die Aufwendungen für die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG abzugsfähig sind? (Verfassungswidrigkeit der §§ 9 Abs. 6 und 12 Nr. 5 EStG? Ausbildung zum Kraftfahrer im Rahmen des Grundwehrdienstes als Erstausbildung?)
Das Verfahren VI R 50/14 war durch Beschluss vom 11. Februar 2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 5/20
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 6, EStG § 12 Nr 5, LStDV § 1, BeitrRLUmsG
Erledigt durch: Zurücknahme der Klage
Rechtsmittelführer: Verwaltung