21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 4 · IX R 12/06
Wohnung, Nutzungsumfang, Wohnzwecke
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Begriff der "eigenen Wohnungsnutzung" - In welchem Umfang muss eine Wohnung genutzt werden, damit eine förderungswürdige Nutzung zu Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG vorliegt - Keine Eigenheimzulage, wenn eine Wohnung weder zum Kochen. zum Essen, zum Schlafen noch zur Körperpflege, sondern nur in der Freizeit, z.B. zum Fitness-Training oder zum Fernsehen mit Freunden genutzt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 12/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 14.12.2005 3 K 234/05 EFG 2006, 872
Normen: EigZulG § 4
Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger