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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EigZulG § 4 · IX R 12/06

    Wohnung, Nutzungsumfang, Wohnzwecke

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Begriff der "eigenen Wohnungsnutzung" - In welchem Umfang muss eine Wohnung genutzt werden, damit eine förderungswürdige Nutzung zu Wohnzwecken i.S. von § 4 Satz 1 EigZulG vorliegt - Keine Eigenheimzulage, wenn eine Wohnung weder zum Kochen. zum Essen, zum Schlafen noch zur Körperpflege, sondern nur in der Freizeit, z.B. zum Fitness-Training oder zum Fernsehen mit Freunden genutzt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 12/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 14.12.2005 3 K 234/05 EFG 2006, 872

    Normen: EigZulG § 4

    Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger