23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 Nr 1 · IX R 10/06
Cashpool, Schuldzinsen, Neue Tatsache, Amtsermittlungspflicht
Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 16:45 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Schuldzinsenabzug im Cashpool-Verfahren - Sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Schuldzinsen für ein zur Finanzierung von Werbungskosten aufgenommenes Darlehen abziehbar, wenn die Darlehensvaluta zunächst in einen die Verzinsung der Einlagen nicht vorsehenden Cashpool abgeführt wird und erst später die entstandenen Aufwendungen aus dem Cashpool beglichen werden - Keine Änderung der bestandskräftigen Feststellungsbescheide gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 wegen Verletzung der Amtsermittlungspflicht (§ 88 AO 1977) durch das FA?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 10/06
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 21.11.2005 11 K 4434/00 EFG 2006, 565
Normen: EStG § 9 Abs 1 Nr 1, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 88
Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger