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  • 21.05.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 · IX R 31/19

    Werbungskosten, Vermietung und Verpachtung, Erhaltungsaufwand, Erbe, Verteilung, Tod

    Letzte Änderung: 21. Mai 2021, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 23. Dezember 2019, 12:52 Uhr

    Sind nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen i.S. von § 82b EStDV in einer Summe beim Erblasser in dessen Todesjahr (entgegen R 21.1 Abs. 6 EStR 2012) abzuziehen oder wird die Verteilung nach § 82b EStDV beim Erben fortgeführt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 31/19

    Normen: EStG § 21, EStDV § 82b

    Erledigt durch: Urteil vom 10.11.2020, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung