21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 Nr 1 · IX R 7/06
Einkünfteerzielungsabsicht, Befristete Vermietung, Eigennutzung, Prognoseberechnung
Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Einkünfteerzielungsabsicht bei Eigennutzung zwischen anfänglicher Kurz- und geplanter späterer unbefristeter Vermietung - Kann von einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und damit von einer von Anfang an bestehenden Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen werden, wenn nach einer anfänglichen Kurzvermietung eines Kaufobjekts eine Selbstnutzung erfolgt und die Absicht besteht, dieses zu einem späteren - noch nicht absehbaren Zeitpunkt - erneut zu vermieten - Wann muss eine ggfs. notwendige Prognoseberechnung über den bei Beginn der Vermietungstätigkeit erwarteten Totalüberschuss vorgelegt bzw. wann kann diese nachgeholt werden und inwieweit dürfen hierbei bei der ursprünglichen Investitionsentscheidung noch gar nicht feststehende Umstände nachträglich kalkulatorisch einbezogen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 7/06
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 4.11.2005 I 69/05 EFG 2006, 341
Normen: EStG § 21 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.03.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger