23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 25/19
Auskunftsersuchen, Außenprüfung, Dritter, Apotheke, Datenschutz
Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr
Stellt eine schriftliche Ankündigung seitens des FA, für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen im Rahmen einer Apothekenprüfung ein diesbezügliches schriftliches Auskunftsersuchen i.S. von § 93 Abs. 1 Satz 1 AO an einen Dritten zu stellen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns dar, wenn die mit dem beabsichtigten Auskunftsersuchen begehrte Information über die Aufteilung nach rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten nicht zu einer Aufklärung der vom FA angesprochenen Umsatz- und Gewinndifferenzen beitragen kann?Verstößt das FA mit dem Auskunftsverlangen gegen die Datenschutz-Grundverordnung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 25/19
Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO § 93 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2021, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger