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  • 23.08.2021 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 Nr 1 · X R 25/19

    Auskunftsersuchen, Außenprüfung, Dritter, Apotheke, Datenschutz

    Letzte Änderung: 23. August 2021, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 20. November 2019, 15:45 Uhr

    Stellt eine schriftliche Ankündigung seitens des FA, für den Fall der nicht fristgerechten Vorlage bestimmter Unterlagen im Rahmen einer Apothekenprüfung ein diesbezügliches schriftliches Auskunftsersuchen i.S. von § 93 Abs. 1 Satz 1 AO an einen Dritten zu stellen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns dar, wenn die mit dem beabsichtigten Auskunftsersuchen begehrte Information über die Aufteilung nach rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten nicht zu einer Aufklärung der vom FA angesprochenen Umsatz- und Gewinndifferenzen beitragen kann?Verstößt das FA mit dem Auskunftsverlangen gegen die Datenschutz-Grundverordnung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 25/19

    Normen: EStG § 15 Abs 1 Nr 1, AO § 93 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.04.2021, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger